Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der SoMaLu Verwaltungs GmbH & Co. KG, vertreten durch die SoMaLu GmbH, diese wiederum vertreten durch den Geschäftsführer Markus Thormann, Ausdorferstrasse 7 53489 Sinzig, E-Mail: info@somalu.eu, Telefon: 017672520868, im Folgenden „Anbieter" und dem Nutzer, im Folgenden „Nutzer", als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Der Anbieter bietet verschiedene Dienstleistungen im Bereich Software-as-a-Service („SaaS") an. Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch die vertraglichen Abmachungen geregelt. Der Anbieter erbringt für den Nutzer SaaS-Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich Software. Gegenstand des Vertrags ist die auf die Vertragslaufzeit befristete Überlassung der Software nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte, sowie die Nutzung der Website für den öffentlichen Auftritt durch den Nutzer. Der im Vertrag definierte Leistungsumfang gilt als vereinbarte Beschaffenheit.
(3) Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Nutzer verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB und gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.
(5) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Nutzer.
(6) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Anbieter ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter betreibt unter der Domain somalu.eu eine Plattform für selbst entwickelte webbasierte Business-Anwendungen, die unter der Bezeichnung „Karl-App-Suite" zusammengefasst werden. Diese Anwendungen werden dem Nutzer als Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellt, wobei jede Anwendung auf einer festen Subdomain (z. B. karl-zeit.somalu.eu) betrieben wird.
(2) Eine Installation der Software auf Datenträgern erfolgt nicht; der Anbieter stellt die Software als laufende Dienstleistung gegen eine regelmäßige Gebühr zur Verfügung.
(3) Die „Karl-App-Suite" umfasst unter anderem folgende Anwendungen:
- a) Karl-Zeit: eine Anwendung zur Zeiterfassung,
- b) Karl-Urlaub: ein Urlaubskalender,
- c) Karl-Kita: eine Verwaltungslösung für Kindertagesstätten,
- d) Karl-Rechnungen: eine KI-gestützte Lösung zur Verarbeitung von Eingangsrechnungen zu E-Rechnungen/ZUGFeRD,
- e) Karl-Schulung: ein Schulungsportal mit Online-Anmeldemöglichkeiten,
- f) Karl-Monitoring: ein IT-Monitoring-Tool,
- g) Karl-Trader: ein automatisierter Krypto-Handelsbot,
- h) Karl-KI: ein firmeninternes KI-Chat-System,
- i) Karl-Reisen: ein KI-Reisetagebuch.
(4) Neben den genannten Standardanwendungen bietet der Anbieter auf der Webseite weitere individuelle Dienstleistungen an. Die genaue Leistungsbeschreibung und Preisgestaltung für diese Dienstleistungen werden auf der Webseite veröffentlicht bzw. individuell mit dem Nutzer vereinbart.
(5) Die technische Bereitstellung, Wartung und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Anwendungen erfolgt durch den Anbieter. Der Zugang zu den Anwendungen erfolgt über das Internet; der Nutzer ist verantwortlich dafür, die technischen Voraussetzungen für den Internetzugang zu schaffen und zu halten.
(6) Der Umfang der Leistungen, die der Nutzer im Rahmen der jeweiligen Anwendungen nutzen kann, sowie die konkreten Leistungsmerkmale ergeben sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung, die auf der Webseite des Anbieters veröffentlicht ist. Diese Leistungsbeschreibung kann vom Anbieter bei Bedarf angepasst werden, wobei der Nutzer über wesentliche Änderungen rechtzeitig informiert wird.
(7) Der Anbieter behält sich vor, die Anwendungen oder einzelne Funktionen vorübergehend oder dauerhaft einzustellen oder zu ändern, sofern dies aus technischen, betrieblichen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist. In einem solchen Fall wird der Anbieter den Nutzer rechtzeitig im Voraus informieren und gegebenenfalls Alternativen anbieten.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Nutzer bucht bei dem Anbieter eine entsprechende Dienstleistung. Diese Buchung nimmt der Anbieter durch eine Buchungsbestätigung an. Eine Buchung kann per E-Mail, per Kontaktformular oder über die Website des Anbieters zustande kommen.
(2) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Anbieter die Buchung des Nutzers bestätigt. Die Buchung des Nutzers ist bindend. Der Nutzer erhält mit der Buchungsbestätigung per E-Mail eine Rechnung.
(3) Nach dem Zahlungseingang richtet der Anbieter den Zugang in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Vertragsschluss automatisiert ein. Der Nutzer erhält seine Login-Daten per E-Mail. Dienstleistungen, die über die Bereitstellung des Zugangs hinausgehen, beginnen nach gesonderter Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
(4) Bei der „Karl-Schulung" ist zusätzlich eine direkte Online-Anmeldung zu Terminen möglich.
(5) Die Angebote des Anbieters sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn der Anbieter aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Anbieters für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.
§ 4 Inhalt des Vertrages
(1) Der Anbieter erbringt seine Dienste gegenüber dem Nutzer in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Der Anbieter stellt dem Nutzer im Rahmen eines Software-as-a-Service-Vertrags (SaaS-Vertrag) die vereinbarte Software zur Nutzung zur Verfügung. Die Software verbleibt im Eigentum des Anbieters.
(2) Für den Zugriff und die Nutzung des Service wird der Anbieter dem Nutzer die notwendigen Zugangsdaten übermitteln, die für den Zugriff auf den Service erforderlich sind.
(3) Der Nutzer verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienstleistung von dem Anbieter erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Nutzer erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran.
(4) Sämtliche Unterlagen des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite des Anbieters und sonstige Unterlagen. Der Nutzer ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Nutzer ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Anbieters Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen.
(5) Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Nutzer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen sie wird ausschließlich zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung, Vervielfältigung, Überarbeitung, Übersetzung der Software sowie eine Umwandlung von dem Objektcode in den Quellcode zu anderen Zwecken ist untersagt.
§ 5 Durchführung der Dienstleistung
(1) Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Nutzer ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Anbieter ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Nutzer besteht in diesem Fall nicht.
(3) Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website des Anbieters dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Dienstleistungs-Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Dienstleistungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Nutzer zumutbar ist.
(5) Der Anbieter stellt dem Nutzer die vereinbarte Software in der jeweils aktuellen Version zur Verfügung und sorgt für die Wartung und Pflege der Software. Der Anbieter ist berechtigt, die Software jederzeit zu aktualisieren und zu erweitern, um die Leistungsfähigkeit der Software zu verbessern oder den Bedürfnissen des Marktes anzupassen.
(6) Der Nutzer ist verpflichtet, die Software ausschließlich für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen und die vertraglichen Bestimmungen einzuhalten. Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Software zu verändern oder zu dekompilieren. Der Nutzer verpflichtet sich, keine Daten oder Inhalte zu nutzen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.
(7) Der Anbieter muss die Dienstleistung nicht selbst durchführen. Er ist berechtigt, nach freiem Ermessen die Durchführung der Dienstleistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer, abzugeben.
(8) Der Nutzer ist verpflichtet, die Software durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern, insbesondere sämtliche Kopien der Software an einem geschützten Ort zu verwahren.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche notwendigen Zugänge und Daten bereitzustellen, die für die Nutzung der verschiedenen Apps erforderlich sind. Dies umfasst beispielsweise die Bereitstellung eines Microsoft-365-Postfachs und Firmenstammdaten für die Apps "Karl-Rechnungen" und "Karl-Schulung" sowie die Zurverfügungstellung von API-Zugängen wie Börsen-Keys bei der App "Karl-Trader" oder Stripe-/Teams-/Zoom-Zugänge bei der App "Karl-Schulung".
(2) Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Daten und Zugänge korrekt und vollständig sind. Änderungen dieser Daten und Zugänge muss der Nutzer dem Anbieter unverzüglich mitteilen, damit eine reibungslose Nutzung der Apps gewährleistet werden kann.
(3) Der Nutzer trägt die Verantwortung für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der von ihm eingestellten Daten. Dies umfasst insbesondere die Einholung der gegebenenfalls erforderlichen Einwilligungen seiner eigenen Nutzer, wie beispielsweise Eltern- oder Foto-Einwilligungen bei der App "Karl-Kita". Der Nutzer muss sicherstellen, dass diese Einwilligungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und gegebenenfalls schriftlich dokumentiert sind.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Erfüllung seiner vertraglichen Leistungen so lange zurückzuhalten, bis der Nutzer seine Mitwirkungspflichten vollständig und ordnungsgemäß erfüllt hat. Verzögerungen, die auf nicht erbrachte oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Nutzers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Anbieters.
(5) Der Nutzer stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer unzureichenden oder fehlerhaften Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Nutzers entstehen. Dazu gehören insbesondere Ansprüche im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Verstößen und daraus resultierende Schäden.
§ 7 Zahlung
(1) Für die Nutzung der SaaS-Lösung fällt eine monatliche Gebühr an, deren Höhe sich aus der aktuellen Preisliste des Anbieters ergibt. Diese Gebühr umfasst ein monatliches Kontingent oder Limit für die Nutzung der jeweiligen App, wie z. B. Verarbeitungs- oder Nutzungslimits. Bei nutzungsabhängigen Leistungen, wie den KI-Funktionen, kann zusätzlich ein verbrauchsabhängiger Anteil zur monatlichen Gebühr hinzukommen. Der Nutzer ermächtigt den Anbieter, die Gebühr monatlich von seinem angegebenen Zahlungsmittel einzuziehen oder per Rechnung zu bezahlen.
(2) Eine Zahlung ist gegenüber dem Anbieter nach Erhalt der Rechnung unmittelbar durch den Nutzer zu tätigen. Die Zahlung wird mit dem Zugang der Rechnung per E-Mail fällig. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsstellung. Die Zahlung ist mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln möglich.
(3) Die Zahlung der monatlichen Gebühr erfolgt im Voraus. Im Falle einer nicht erfolgreichen Zahlung ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren und weiterhin bis zur vollständigen Begleichung aller ausstehenden Beträge gesperrt zu halten.
(4) Soweit ein Einmalbetrag für die Einrichtung der App anfällt, wird dieser als Einrichtungsgebühr gesondert in Rechnung gestellt. Diese Gebühr ist ebenfalls nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
(5) Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei ausbleibenden Zahlungen Mahngebühren und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu erheben. Weitere rechtliche Schritte zur Durchsetzung der Zahlungsansprüche bleiben davon unberührt.
(6) Die auf der Homepage des Anbieters angegebenen Preise verstehen sich je nach Angebot als Netto- oder Bruttopreise: Bei überwiegend an Unternehmer gerichteten Anwendungen und Dienstleistungen werden die Preise netto, das heißt zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, angegeben; bei an Verbraucher gerichteten Anwendungen wird der Bruttopreis als Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer ausgewiesen. In beiden Fällen werden Netto- und Bruttobetrag sowie der geltende Umsatzsteuersatz gesondert ausgewiesen.
§ 8 Schutzrechte des Anbieters und Dritter
(1) Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit vom Anbieter für den Nutzer stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Anbieter zu.
(2) Der Nutzer überträgt hiermit dem Anbieter bereits jetzt zum Zeitpunkt der Entstehung der Ergebnisse die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte.
(3) Der Anbieter behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo des Anbieters dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Nutzer verwendet werden.
(4) Werden durch die vertragsgemäße Nutzung der vom Anbieter erstellten Arbeitsergebnisse Schutzrechte Dritter verletzt, wird der Nutzer den Anbieter von gerichtlich rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Dritter aufgrund bestehender Schutzrechte Dritter freistellen, soweit die Arbeitsergebnisse auf Vorgaben oder Beistellungen des Nutzers beruhen. Der Nutzer wird den Anbieter unverzüglich schriftlich von geltend gemachten Ansprüchen unterrichten.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen" genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei ("Empfänger") wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.
(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
- a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
- b) der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
- c) der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Nutzers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird für die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Laufzeit geschlossen. Wenn es sich um die einmalige Erbringung einer Dienstleistung handelt, ist dies im Vertrag vermerkt und die nachstehenden Absätze des § 10 sind darauf nicht anwendbar.
(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Nutzer jeweils um einen Monat, wenn es sich bei dem Nutzer um einen Verbraucher handelt. Bei Unternehmern verlängert sich das Vertragsverhältnis immer jeweils um die ursprüngliche Laufzeit.
(3) Wird das Vertragsverhältnis nicht bis einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert es sich immer jeweils um einen weiteren Monat, wenn es sich bei dem Nutzer um einen Verbraucher handelt. Bei Unternehmern verlängert sich das Vertragsverhältnis immer jeweils um die ursprüngliche Laufzeit.
(4) Nach Ende der regulären Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats für Verbraucher und einen Monat bis zum Ende der verlängerten Laufzeit für Unternehmer. Die Kündigung muss auch hier in Schriftform erfolgen.
(5) Das Recht zur fristlosen und außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht seitens des Anbieters liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer mehr als zweimal mit den Zahlungen in Verzug geraten ist, wenn er vorsätzlich gegen Bestimmungen dieser AGB verstößt und/oder vorsätzlich oder fahrlässig verbotene Handlungen begangen hat oder das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.
(6) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Nutzers aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 11 Haftung und Gewährleistung
(1) Der Anbieter haftet gegenüber dem Nutzer in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haftet der Anbieter – soweit in Absatz (3) nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Anbieters vorbehaltlich der Regelung in Absatz (3) ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
(4) Der Anbieter schützt seine Nutzer so gut es geht gegen Cyberkriminalität. Leider lässt sich dies nicht immer verhindern. Für Schäden, welche dem Nutzer durch eine solche Cyberkriminalität entstehen, gilt der Haftungsausschluss der Absätze (1) – (3) mit den genannten Ausnahmen ebenfalls.
(5) Der Anbieter haftet nicht für den Verlust von Daten, sofern der Schaden darauf beruht, dass der Nutzer es unterlassen hat, angemessene Datensicherungsmaßnahmen zu treffen, wobei hierunter mindestens wöchentliche Backups der relevanten Daten zu verstehen sind, oder sofern der Verlust durch nicht autorisierte Zugriffe auf die IT-Systeme des Nutzers hervorgerufen wird.
(6) Der Nutzer ist verpflichtet, Maßnahmen zur Schadensminderung und -vermeidung zu treffen und allenfalls den Anbieter unverzüglich auf potentielle Risiken oder Probleme hinzuweisen, um möglichen Schäden vorzubeugen.
(7) Der Anbieter stellt ausdrücklich klar, dass die App keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung darstellt und keinerlei Empfehlungen für Investitionen gegeben werden. Alle durch die App bereitgestellten Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Fachmann. Der Nutzer handelt auf eigenes Risiko und ist allein verantwortlich für seine Entscheidungen und Handlungen in Bezug auf Investitionen.
(8) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden, die aus Investitionsentscheidungen resultieren, welche auf Informationen oder Empfehlungen beruhen, die in einer App bereitgestellt werden. Dies gilt auch für mögliche aufsichtsrechtliche Konsequenzen oder Fragen im Hinblick auf die BaFin oder andere Regulierungsbehörden. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, sich über die gesetzlichen Bestimmungen und regulatorischen Anforderungen zu informieren und diese einzuhalten.
(9) Bei der Nutzung von KI-generierten Inhalten in den angebotenen Apps, beispielsweise Empfehlungen oder Analysen, übernimmt der Anbieter keine Haftung für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Nutzer sollte stets eigene Überprüfungen und Analysen vornehmen und sich gegebenenfalls professionellen Rat einholen. Der Anbieter haftet nicht für Entscheidungen, die auf Grundlage von KI-generierten Inhalten getroffen werden, sowie für daraus resultierende Schäden oder Verluste.
(10) Soweit die Haftung des Anbieters gemäß den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 12 Datenschutz
(1) Der Nutzer stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Nutzers werden ausschließlich für die fachgerechte Ausführung der Dienstleistung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne unberechtigtes Zutun oder Unterlassen der Vertragsparteien öffentlich zugänglich werden oder aufgrund richterlicher Anordnung oder eines Gesetzes zugänglich gemacht werden müssen. Im Falle von Supportunterstützung bei Problemen des Nutzers kann es notwendig werden, auf Datensätze des Nutzers zuzugreifen. Dieser Zugriff ist auf den Zeitraum der jeweiligen Supportmaßnahme begrenzt.
(2) Der Anbieter verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnissen), die er im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfährt, Stilschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Anbieter gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. Der Anbieter verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine den vorstehenden Absatz inhaltgleiche Regelung zu vereinbaren.
(3) Insofern personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, werden die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen.
(4) Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf der Homepage des Anbieters unter folgendem Link: https://somalu.eu/datenschutz.php
§ 13 Widerrufsrecht
(1) Ist der Nutzer ein Verbraucher, verweist der Anbieter bezüglich des Widerrufsrechts auf die gesonderte Widerrufsbelehrung, die dem Nutzer mit der Buchungsbestätigung in Textform zur Verfügung gestellt wird.
(2) Handelt es sich bei dem Nutzer um ein Unternehmen, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
§ 14 Anbieterwechsel und Datenportabilität
(1) Der Nutzer hat das Recht, nach Kündigung des Vertrages oder auf Verlangen jederzeit den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder zur eigenen IT-Infrastruktur verlangen. Der Nutzer kann hierbei alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte auf eine eigene Infrastruktur portieren oder die Löschung seiner Daten verlangen.
(2) Der Anbieter verpflichtet sich, den Wechsel ohne unnötige Verzögerung und innerhalb eines maximalen Übergangszeitraums durchzuführen.
(3) Der Anbieter verpflichtet sich, dem Nutzer und von ihm bevollmächtigten Dritten im Rahmen des Wechselprozesses angemessene Unterstützung zu leisten und die Geschäftskontinuität aufrechtzuerhalten. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung der notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung einer reibungslosen Datenübertragung.
(4) Nach Ablauf des Übergangszeitraums stellt der Anbieter dem Nutzer eine Abrufperiode von 30 Kalendertagen zur Verfügung, in der die Daten noch abgerufen werden können. Nach Ablauf dieser Abrufperiode garantiert der Anbieter die vollständige Löschung aller exportierbaren Daten, sofern der Nutzer nichts anderes verlangt.
(5) Eine genaue Auflistung der übertragbaren Datenkategorien wird dem Nutzer in Textform zur Verfügung gestellt.
(6) Für den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder zur eigenen IT-Infrastruktur werden keine zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt, sofern der Wechsel innerhalb der vorgegebenen Fristen und gemäß den vereinbarten Bedingungen erfolgt. Eventuelle Kosten für die Unterstützung durch den Anbieter während des Wechselprozesses werden dem Nutzer vorab transparent mitgeteilt.
(7) Der Anbieter gewährleistet, dass die Daten während des Wechselprozesses in ihrer Integrität und Verfügbarkeit nicht beeinträchtigt werden. Der Nutzer hat das Recht, sich von der ordnungsgemäßen Durchführung des Datenportabilitätsprozesses zu überzeugen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Der Anbieter ist zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit der AGB insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(5) Gerichtsstand ist, soweit der Nutzer Kaufmann ist, für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.